Im Sinne dieser Verordnung wird es das folgende bedeutet:
GESELLSCHAFT und/oder UNTERNEHMEN : CAREMAR, Campania Regionale Marittima S.p.A.
PASSAGIERE : Jede Person, die einen Seetransportvertrag mit Personen abgeschlossen hat und aufgrund dieses Vertrages besitzt er ein Reisedokument, was durch das Unternehmen über seine Vertriebskanäle ausgestellt wurde.
MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE : jedes Fahrzeug für den privaten oder öffentlichen Gebrauch, das zur Beförderung von Personen oder Gegenständen verwendet wird und dem Fahrgast mitfährt.
FAHRKARTE : Reisedokument zum Nachweis des Abschlusses von dem Beförderungsvertrag oder der Fahrkarte gemäß Art. 396 des Navigationscodes. Der Beförderungsvertrag bezieht sich auf den Seetransport von Passagieren, Fahrzeugen, Gepäcken, Gütern und Tieren vom Hinfahrthafen zum Rückfahrthafen, wie in den Artikeln 396 der Binnenschifffahrt und durch die EU-Verordnung 1177/2010 geregelt wird.